Was gehört ins Impressum eines Vereins?
Eric Lenk
Fast jede Vereinswebsite braucht ein Impressum. Was genau hinein muss, ist weniger klar. Vorweg: Ich bin Entwickler, kein Anwalt. Dieser Beitrag ist eine Checkliste mit Quellen und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragt euren Dachverband oder eine Anwältin.
Welches Gesetz gilt?
Seit dem 14. Mai 2024 steht die Impressumspflicht in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Vorher war es § 5 des Telemediengesetzes (TMG), das es nicht mehr gibt. Wenn in eurem Impressum noch „Angaben gemäß § 5 TMG“ steht, solltet ihr das auf DDG ändern. Ein Verweis auf ein abgeschafftes Gesetz ist ein vermeidbarer Anlass für eine Abmahnung.
Die Pflichtangaben für einen eingetragenen Verein
- Name des Vereins genau so, wie er im Vereinsregister steht, mit „e. V.“.
- Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Ein Postfach reicht nicht.
- Vertretungsberechtigter Vorstand mit vollständigen Namen. Gemeint ist der Vorstand nach § 26 BGB, so wie er in eurer Satzung festgelegt ist.
- Kontakt: eine E-Mail-Adresse und ein zweiter Weg für schnelle Kontaktaufnahme, etwa eine Telefonnummer.
- Registergericht und Vereinsregisternummer, zum Beispiel „Amtsgericht Stralsund, VR 1234“.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, aber nur, wenn der Verein eine hat.
Sonderfall: Neuigkeiten und Berichte
Veröffentlicht ihr auf der Website regelmäßig Berichte, die ihr selbst schreibt und aufbereitet, kann zusätzlich § 18 Abs. 2 des Medienstaatsvertrags (MStV) gelten. Dann nennt ihr eine verantwortliche Person mit Namen und Anschrift, etwa so: „Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: Vorname Nachname, Anschrift“.
Ob eure Seite darunter fällt, hängt davon ab, wie redaktionell die Inhalte sind. Reine Terminhinweise sind etwas anderes als ein ausführlicher Bericht vom Sommerfest. Viele Vereine nennen die Person vorsorglich, das schadet nicht.
Wo das Impressum stehen muss
Das Gesetz verlangt, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. In der Praxis heißt das: ein Link „Impressum“ im Fußbereich jeder Seite, der ohne Umwege zur Seite mit den Angaben führt. Ein Impressum, das nur über „Kontakt“ und dann drei Klicks erreichbar ist, genügt dem nicht.
Häufige Fehler
- Der Verweis auf das alte TMG steht noch drin.
- Der Vorstand hat gewechselt, das Impressum nicht.
- Als Anschrift steht nur ein Postfach da.
- Es fehlt der zweite Kontaktweg neben der E-Mail.
Impressum ist nicht Datenschutzerklärung
Das Impressum sagt, wer hinter der Seite steht. Die Datenschutzerklärung sagt, welche Daten die Seite verarbeitet, etwa über ein Kontaktformular. Beides sind eigene Seiten, und beide braucht ihr in aller Regel.
Wenn ich für euch eine Website baue, lege ich beide Seiten an und baue die Links in den Fußbereich ein. Die Inhalte prüfen müsst ihr selbst oder mit eurem Dachverband. Bei Fragen zur Website schreib mir gern.
Quellen
- § 5 DDG im Wortlaut (Bundesministerium der Justiz)
- Sicheres Impressum für Vereine (ARAG)
- Informationspflichten im Internet (IHK Chemnitz)
Eric Lenk
Web-Entwickler mit Fokus auf ASP.NET, moderne Frontends und KI-Integration. Immer auf der Suche nach dem nächsten Projekt.